Datenschutz & AGBs

Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Mit 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie wurde bereits am 25. Mai 2016 beschlossen und wird mit einer zweijährigen Übergangsfrist wirksam. Sie dient der Vereinheitlichung des EU Datenschutzrechtes. Da die DSGVO so gut wie jedes Unternehmen betrifft, möchte ich Ihnen hiermit einen Überblick geben bezüglich Neuerungen im Allgemeinen, als auch speziell über die Veränderungen im Umgang mit Gesundheitsdaten.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist unmittelbar wirksam, d.h. Alle (Betriebe, Behörden, Gerichte) müssen die Bestimmung direkt anwenden. Grundsätzlich gilt die DSGVO für alle Berufsgruppen. Die DSGVO findet Anwendung auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Da wir als Ergotherapeut:innen besondere Kategorien von Daten verarbeiten, sind wir verpflichtet ein Verzeichnis über unsere Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. Das Verzeichnis ist schriftlich zu führen, eine elektronische Speicherung ist zulässig. Das Verzeichnis ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Welche Daten werden verarbeitet?

Personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, Telefonnummer, Emailadresse, Name gesetzlicher Vertreter:innen Minderjähriger, Erwachsenenvertreter:innen/Sachwalter:innen, verordnende:r Arzt:Ärztin, interdisziplinärer Austausch mit personenbezogenen behandelnden Kolleg:innen (z.B. Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen, Psycholog:innen,…), Diagnose, sowie relevante Informationen aus diversen Befunden, die für die ergotherapeutische Behandlung relevant sind.

Wie werden die Daten aufgezeichnet/verarbeitet?

Im Rahmen der ergotherapeutischen Erstbefundung werden die oben genannten personenbezogenen Daten, ein Therapieplan und -ziele erhoben und schriftlich festgehalten, sowie der Originalverordnungsschein in einer A4-Mappe abgelegt.

Dieser wird im wahlergotherapeutischen Bereich nach eingegangenem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Bank99 (BIC: SPBAATWW, IBAN: AT84 1912 0500 2887 2211, lautend auf Frau Cornelia Kolar), gemeinsam mit dem Originalverordnungsschein und der Rechnung nach Abschluss der Ergotherapie ausgehändigt.

Eine Patientenvereinbarung und ein Datenschutzinformationsblatt werden nach Kontaktaufnahme mit Frau Cornelia Kolar des:r Klient:in vorab per E-Mail oder WhatsApp zugesendet, spätestens beim Erstkontakt innerhalb der ersten Therapieeinheit unterzeichnet seitens Patient:in retourniert.

In der Patient:innendokumentation findet ein Vermerk statt, wann und auf welchem Weg die Patient:innnenvereinbarung und das Datenschutzinformationsblatt übermittelt wurden. Die unterzeichneten Unterlagen werden ebenfalls in der A4-Mappe abgelegt und nach Therapieabschluss 10 Jahre im Wandtresor aufbewahrt.

Persönliches Verzeichnis:

Namen und die Kontaktdaten der Therapeutin:

Cornelia Kolar, MSc

Praxis am Kagraner Platz

Kagraner Platz 13/11

1220 Wien

ergotherapiec.kolar@gmail.com

0699 11 37 3000

Zwecke der Verarbeitung: Dokumentation lt. MTD-Gesetz § 11a

Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien

Personenbezogene Daten: besondere Kategorien von Daten = Gesundheitsdaten

Kategorien von Empfänger:innen, gegenüber denen die personenbezogenen Daten, offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden:

Krankenkassen, gesetzlicher Vertreter:innen Minderjähriger, Erwachsenenvertreter:innen/Sachwalter:innen, verordnende:r Arzt:Ärztin, interdisziplinärer Austausch mit personenbezogenen behandelnden Kolleg:innen (z.B. Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen, Psycholog:innen,…)

Vorgesehenen Fristen für die Löschung: 10 Jahre

Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen:

– Benutzer und Berechtigungen: Frau Cornelia Kolar, MSc – alleinige Berechtigung, passwortgeschützter Laptop

– Datensicherung einrichten und schützen

– Physischer Schutz: Wandtresor mit Zahlenkombination

– Verschlüsselung vom Laptop

– Regelmäßige Aktualisierung des EDV-Systems

– Keine Versendung von sensiblen Daten per E-Mail oder WhatsApp ohne vorige schriftliche Zustimmung der Patient:innen

– Reparatur / Entsorgung von Computern bzw. Festplatten bei geeignetem Fachpersonal

Informationspflichten:

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen / der Therapeutin:

Cornelia Kolar, MSc

Praxis am Kagraner Platz

Kagraner Platz 13/11

1220 Wien

ergotherapiec.kolar@gmail.com

0699 11 37 3000

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen: Dokumentationspflicht, sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung: MTD-Gesetz

Mögliche Empfänger:innen: Krankenkassen, gesetzliche Vertreter:innen Minderjähriger, Sachwalter:innen, verordnende:r Arzt:Ärztin, interdisziplinärer Austausch mit personenbezogenen behandelnden Kolleg:innen (z.B. Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen, Psycholog:innen,…)

Dauer der Datenspeicherung: lt. MTD-Gesetz 10 Jahre

Hinweis auf Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung

Betroffenenrechte:

Die betroffene Person hat eine Vielzahl an Rechten, denen ich als Verantwortliche im Bedarfsfall nachkommen müssen:

Auskunftspflicht:

Die betroffene Person kann über ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten Auskunft verlangen. Ich, als Verantwortliche, muss zum einen die Identität sicherstellen und zum anderen innerhalb eines Monats schriftlich Auskunft erteilen.

Die Auskunft muss folgende Punkte umfassen:

die konkret verarbeiteten Daten (z.B. E-Mails, Briefe, WhatsApp-Verlauf,…)

die Verarbeitungszwecke (Dokumentation und Abrechnung)

die Kategorien von Daten, die verarbeitet werden (Gesundheitsdaten fallen

unter „besondere Datenkategorien)

die Empfänger:in oder Kategorien von Empfänger:innen, an die die Daten

weitergegeben wurden oder noch weitergegeben werden (z.B.

Krankenkasse zur Bewilligung)

die geplante Speicherdauer für diese Daten bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer (lt. MTD-Gesetz mindestens 10 Jahre)

alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten

Diese Auskunftspflicht ist im MTD-Gesetz im § 11 folgend geregelt:

Dokumentation

  • 11a. (1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste haben bei Ausübung ihres Berufes die von ihnen gesetzten Maßnahmen zu dokumentieren.

(2) Auf Verlangen ist

  1. den betroffenen Patienten(-innen) oder Klienten(-innen),
  2. deren gesetzlichen Vertretern(-innen) oder
  3. Personen, die von den betroffenen Patienten(-innen) oder Klienten(-innen) bevollmächtigt wurden, Einsicht in die Dokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.

(3) Bei freiberuflicher Berufsausübung sowie nach deren Beendigung sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Sofern Patient:innen oder Klient:innen durch eine andere zur freiberuflichen Ausübung eines entsprechenden gehobenen medizinisch-technischen Dienstes berechtigte Person weiterbetreut werden, kann die Dokumentation mit Zustimmung der Patient:innen oder Klient:innen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen durch diese weitergeführt werden.

Weiters ist die betroffene Person darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder einen Widerspruch gegen diese Verarbeitung hat, sowie dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.

Recht auf Berichtigung: Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung, allenfalls Ergänzung über alle zu ihrer Person verarbeiteten Daten ein.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Daten unrichtig sind, also mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen (z.B. falsches Geburtsdatum) oder dass die Daten unter Berücksichtigung des Zweckes der Verarbeitung, unvollständig sind.

Recht auf Löschung: Die betroffene Person hat ein “Recht auf Vergessenwerden”.

Voraussetzung dazu ist, dass die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

Sofern Sie die Daten für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Rechnungen / Buchhaltungsdaten: 7 Jahre; Aufbewahrung der Patient:innendokumentation: 10 Jahre; …) nicht mehr benötigen.

Recht auf Einschränkung: Trifft das Recht auf Einschränkung zu, dürfen Sie die Daten der betroffenen Person nur mehr speichern, aber keine sonstigen Verarbeitungsschritte mehr setzen.

Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der betroffenen Person alle Daten, die Ihnen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu übermitteln. Das „Format“ wurde in der DSGVO jedoch noch nicht definiert.

4. Informationspflicht bei Datenschutzverletzung (DSGVO Art. 33)

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 51 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.

Unverzügliche persönliche Information an Betroffenen (bei „hohem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten).

Welche Informationen müssen der Aufsichtsbehörde und Betroffenen (soweit möglich) übermittelt werden:

Beschreibung der Art der Verletzung (Aufsichtsbehörde und Betroffene)

Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der betroffenen personenbezogenen Datensätze (Aufsichtsbehörde)

Name und Kontaktdaten der Therapeut:innen (Aufsichtsbehörde und Betroffene)

Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen für Betroffene (Aufsichtsbehörde und Betroffene)

Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen (Aufsichtsbehörde und Betroffene)

Wenn und soweit die Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann der Verantwortliche diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen.

Der Verantwortliche dokumentiert Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einschließlich aller im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stehenden Fakten, von deren Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentation muss der Aufsichtsbehörde die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels ermöglichen. D.h. der Vorfall muss nachvollziehbar sein.

Unter bestimmten Voraussetzung kann die Informationspflicht an den Betroffenen entfallen:

Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen und diese Vorkehrungen auf die von der Verletzung betroffenen personenbezogenen Daten angewandt wurden, insbesondere solche, durch die die personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den personenbezogenen Daten befugt sind, unzugänglich gemacht werden, etwa durch Verschlüsselung. Dabei muss es sich jedoch um eine „echte“ Verschlüsselung aller Daten handeln – ein passwortgeschützter Laptop ist nicht ausreichend.

Der Verantwortliche hat durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt, dass das hohe Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr besteht; dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall hat stattdessen eine andere Maßnahme zu erfolgen, durch die die betroffenen Personen vergleichbar wirksam informiert werden.

Wenn der Verantwortliche die betroffene Person nicht bereits über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt hat, kann die Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, mit der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einem hohen Risiko führt, von dem Verantwortlichen verlangen, dies nachzuholen, oder sie kann mit einem Beschluss feststellen, dass bestimmte der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Alternativ ist die Aufsichtsbehörde zur Information der Betroffenen berechtigt.

In vielen Artikeln über die neue Datenschutzanpassungsverordnung stolpert man immer wieder über den Begriff der „Folgenabschätzung“. Diese sind von uns als Therapeut:innen nicht zu führen. ARGE- Daten bezieht sich dabei auf die Kerntätigkeit, die ein Unternehmen ausübt. Unsere Kerntätigkeit oder auch die eines:r niedergelassenen Arztes:Ärztin ist die Behandlung von Patient:innen und nicht die Datenverarbeitung – im Gegensatz zu Spitälern, die eine Menge an Daten zu verarbeiten haben.

Quellen:

https://www.dsb.gv.at/dam/jcr:5fc3b77f-d546-4609-aca0-e34035979549/DSGVO_Leitfaden_2022.pdf, abgerufen am 20.12.2023 um 12.10 Uhr.

Inhalte entnommen von https://www.ergotherapie.at/datenschutz-anpassungsgesetz-2018 und Zusammenfassung Datenschutz | Ergotherapie Austria zugegriffen am 20.12.2023 um 12.15 Uhr.

Informationen zum Datenschutz

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie meine Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie meiner unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf meiner Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfasse ich Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie mir diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie mir per E.Mail, SMS, WhatsApp oder telefonisch zukommen lassen.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden nur zum Zweck der Kontaktaufnahme und für den Informationsaustausch verwendet, indem Sie eine Patient:innenvereinbarung und Datenschutzerklärung, sowie Therapieterminvorschläge vor dem ersten Behandlungstermin per E-Mail, SMS oder WhatsApp zugesendet bekommen.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu, sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter ergotherapiec.kolar@gmail.com oder telefonisch unter 0699/11 373000 an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Ich behandle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Ich weise Sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail, SMS oder WhatsApp) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Cornelia Kolar, MSc

Praxis am Kagraner Platz

Kagraner Platz 13/11

1220 Wien

Telefon: +43 699 11 37 3000

E-Mail: ergotherapiec.kolar@gmail.com

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an mich. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde.

Die Datenschutzbehörde ist unter der folgenden Adresse erreichbar Kontakt – Datenschutzbehörde (dsb.gv.at), abgerufen am 20.12.2023 um 12.20 Uhr:

Österreichische Datenschutzbehörde

Barichgasse 40-42

1030 Wien

Telefon: +43 1 52 152-0

E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die ich auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeite, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an eine:n andere:n Verantwortliche:n verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger:innen und den Zweck der Datenverarbeitung. sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu, sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit persönlich an mich wenden.

Was ist meine Kerntätigkeit?

Meine Kerntätigkeit ist die ergotherapeutische Behandlung juveniler und adulter Klient:innen in den nachfolgend aufgelisteten Fachbereichen. Der Inhalt wurde der Homepage von Ergotherapie Austria – Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs
https://www.ergotherapie.at/faq/patientinnen#views-bootstrap-bootstrap-accordion-embed-1-collapse-5 (abgerufen am 20.12.2023 um 12.30 Uhr) entnommen:

Verletzungen und Erkrankungen der Hand

Im Fachbereich Handverletzungen behandle ich Menschen, die aufgrund von Erkrankungen, Verletzungen oder Fehlbildungen der oberen Extremität Probleme in der Bewältigung des Alltags haben. Bei Gelenkverletzungen und -erkrankungen, Kontrakturen, Frakturen der oberen Extremität, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Sehnenverletzungen und –erkrankungen, peripheren Nervenläsionen, Nervenkompressionssyndromen, Fehlhaltungen und -belastungen der oberen Extremität, Verbrennungen und Erfrierungen, Amputationen, Morbus Dupuytren, sympathischer Reflexdystrophie und angeborenen Fehlbildungen ist es sinnvoll eine Ergotherapie in Anspruch zu nehmen.

Maßnahmen:

In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wieder erlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setze ich folgende ergotherapeutische Maßnahmen ein:

  • Training der Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Kochen, Einkaufen,…)
  • Training der Handfunktion (Gelenkbeweglichkeit, Muskelkraft, Koordination, Stabilität und Ausdauer) und sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer,…)
  • Ödembehandlung
  • Narbenbehandlung
  • Sensibilitätstraining
  • Gelenkschutzberatung
  • Hilfsmittelberatung, -versorgung und –training (Griffadaptierungen, ergonomische Haushaltsgegenstände und Arbeitsgeräte,…)
  • Wohnungs- und Arbeitsplatzadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
  • Beratungsgespräche, Angehörigenberatung
  • Schienenversorgung im konservativen und postoperativen Bereich (zur Schmerzreduktion, Stabilisation, Korrektur von Fehlstellungen,…)
  • Einsatz von Low-Level-Lasertherapie Heltschl – Low-Level-Lasertherapie, abgerufen am 20.12.2023 um 12.33 Uhr
  • Einsatz von REPULS Lichtmedizintechnik Tiefenstrahler | Kaltes Rotlicht Schmerztherapie | REPULS, abgerufen am 20.12.2023 um 12.35 Uhr

Methoden:

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht dabei im Vordergrund. Verwendet werden unter anderem Alltagsaktivitäten, Handwerk, Kreativtechniken und Therapiespiele. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.

Geriatrie

https://www.ergotherapie.at/geriatrie zugegriffen am 19.05.2018

Im Fachbereich Geriatrie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen im höheren Alter mit unterschiedlichen Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen, die Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.

Ergotherapie. Geriatrie. Krankheitsbilder

Ergotherapie wird eingesetzt bei Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, rheumatischen Erkrankungen, Arthrose, Arthritis, Osteoporose, Frakturen (Knochenbrüchen), Altersdepression, Demenz und anderen altersbedingten Erkrankungen und Beeinträchtigungen, sowie in der palliativen Versorgung.

Ergotherapie. Geriatrie. Maßnahmen

In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wieder erlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:

  • Training der Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Kochen, Einkaufen,…)
  • Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
  • Training der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Gedächtnis, Wahrnehmung, Orientierung …)
  • Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Selbstwertgefühl, Kreativität, Eigeninitiative …) und bedürfnisorientierte Aktivierung
  • Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training
  • Wohnungsadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
  • Beratungsgespräche, Angehörigenberatung
  • Schienenversorgung

Ergotherapie. Geriatrie. Methoden

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten, Handwerk und Kreativtechniken, sowie Therapiespiele. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.

Orthopädie https://www.ergotherapie.at/orthopaedie zugegriffen am 19.05.2018

Im Fachbereich Orthopädie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.

Ergotherapie. Orthopädie. Krankheitsbilder

Ergotherapie wird unter anderem eingesetzt bei, Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Gelenks-, Knochen-, Bindegewebs- und Muskelerkrankungen (z.B. Tumore, Osteoporose, Muskeldystrophie, Reflexdystrophie, …), Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises (entzündlich, degenerativ), Erkrankungen der Wirbelsäule, künstlichem Gelenkersatz, Fehlbildungen, angeborenen Entwicklungsstörungen und Wachstumsstörungen des Bewegungsapparates sowie nach Amputationen.

Ergotherapie. Orthopädie. Maßnahmen

In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:

  • Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
  • Gelenkschutzberatung, Beratung bzgl. rückenschonendem und ergonomischem Verhalten
  • Schienenversorgung im konservativen und postoperativen Bereich (zur Schmerzreduktion, Stabilisation, Korrektur von Fehlstellungen …)
  • Training zur Selbsthilfe (An- und Ausziehen, Körperpflege, Essen, Haushalt …)
  • Hilfsmittelberatung, -versorgung und –training (Sitz-, Steh- und Fortbewegungshilfen, Hygienebehelfe, ergonomische Haushaltsgegenstände …)
  • Wohnungsadaptierung, Arbeitsplatzgestaltung
  • Angehörigenberatung

Ergotherapie. Orthopädie. Methoden

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten und funktionelle Spiele, Handwerk und Kreativtechniken. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.

Pädiatrie

https://www.ergotherapie.at/paediatrie zugegriffen am 19.05.2018

Im Fachbereich Pädiatrie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen, die Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.

Ergotherapie. Pädiatrie. Krankheitsbilder

Ergotherapie wird bei Kindern eingesetzt, die in ihrer körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen beeinträchtigt sind oder Probleme in der Handlungsfähigkeit, beim Spiel- und Lernverhalten (Lern-, Teilleistungsstörungen) oder der Alltagsbewältigung haben, außerdem bei Kindern, die auf ihre Mitmenschen und ihre Umwelt mit übermäßiger Angst, Aggression, Abwehr oder Passivität reagieren. Dies kann Ausdruck von grundlegenden Störungen sein wie:

  • Bewegungsstörungen oder motorischer Behinderung
  • Störung der Feinmotorik
  • Störungen der Wahrnehmung und sensorischen Integration
  • Entwicklungsverzögerungen
  • angeborenen Behinderungen z.B. Fehlbildungen, Morbus Down
  • Sinnes- und Mehrfachbehinderungen
  • chronischen Erkrankungen
  • Verletzungsfolgen
  • Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern

Ergotherapie. Pädiatrie. Maßnahmen

In der Ergotherapie wird die Handlungsfähigkeit erweitert durch eine Verbesserung der sensomotorischen Fähigkeiten , der kognitiven Fähigkeiten und der sozial-emotionalen Fähigkeiten. ErgotherapeutInnen erfassen das Kind in seiner gesamten Lebenssituation und stimmen die Behandlung auf diese ab. Daher ist die Zusammenarbeit mit Eltern, KindergartenpädagogInnen, LehrerIn und anderen Bezugspersonen wesentlicher Bestandteil der Therapie. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:

  • Training der Selbstversorgung (An- und Ausziehen, Essen und Trinken,…)
  • Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
  • Training der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Gedächtnis, Wahrnehmung, Orientierung …)
  • Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Selbstwertgefühl, Kreativität, Eigeninitiative …) und bedürfnisorientierte Aktivierung
  • Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training
  • Wohnungs- und Schulplatzadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
  • Beratungsgespräche, Elternbegleitung, Angehörigenberatung
  • Schienenversorgung

Ergotherapie. Pädiatrie. Methoden

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Materialien im Rahmen von Spiel, kreativen Tätigkeiten und Alltagshandlungen einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Beeinträchtigung, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.

Rheumatologie https://www.ergotherapie.at/rheumatologie-1 zugegriffen am 19.05.2018

Im Fachbereich Rheumatologie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund einer Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.

Ergotherapie. Rheumatologie. Krankheitsbilder

Ergotherapie wird unter anderem eingesetzt bei autoimmunbedingten entzündlichen Erkrankungen wie Rheumatoide Arthritis oder Juvenile idiopathische Arthritis, degenerativen Gelenksveränderungen (Arthrosen) sowie bei systhemischen Erkrankungen und Stoffwechselstörungen (Gicht, Osteoporose, Fibromyalgie,…)

Ergotherapie. Rheumatologie. Maßnahmen

In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:

  • Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
  • Gelenkschutzberatung, Beratung bzgl. rückenschonendem und ergonomischem Verhalten
  • Schienenversorgung im konservativen und postoperativen Bereich (zur Schmerzreduktion, Stabilisation, Korrektur von Fehlstellungen …)
  • Training zur Selbsthilfe (An- und Ausziehen, Körperpflege, Essen, Haushalt …)
  • Hilfsmittelberatung, -versorgung und –training (Sitz-, Steh- und Fortbewegungshilfen, Hygienebehelfe, ergonomische Haushaltsgegenstände …)
  • Wohnungsadaptierung, Arbeitsplatzgestaltung, auch im Sinne des Ambiant Assistive Living

Ergotherapie. Rheumatologie. Methoden

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten und funktionelle Spiele, Handwerk und Kreativtechniken. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.

Neurologie https://www.ergotherapie.at/neurologie-0 zugegriffen am 19.05.2018

Im Fachbereich Neurologie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Nervensystems Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.

Ergotherapie. Neurologie. Krankheitsbilder

Ergotherapie wird eingesetzt bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Schlaganfall, Tumore,…), entzündlichen und degenerativen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Morbus Parkinson,…), Verletzungen des zentralen Nervensystems (z.B. Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung,…), peripheren Nervenläsionen und Polyneuropathien

Ergotherapie. Neurologie. Maßnahmen

In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:

  • Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
  • Training der Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Kochen, Einkaufen,…)
  • Training der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Gedächtnis, Wahrnehmung, Orientierung …)
  • Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Selbstwertgefühl, Kreativität, Eigeninitiative …) und bedürfnisorientierte Aktivierung
  • Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training
  • Wohnungs- und Arbeitsplatzadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
  • Berufsbezogenes Training
  • Beratungsgespräche, Angehörigenberatung
  • Schienenversorgung

Ergotherapie. Neurologie. Methoden

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten und funktionelle Spiele, Handwerk und Kreativtechniken. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.

Gesundheitsförderung & Prävention

https://www.ergotherapie.at/gesundheitsfoerderung-praevention zugegriffen am 19.05.2018

Im Fachbereich Gesundheitsförderung und Prävention setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Maßnahmen, die das Auftreten von Krankheit oder Einschränkungen im Alltag verhindern und zur Stärkung der Gesundheit beitragen. Dazu wird am Verhalten der Personen, aber auch an der Umgebung angesetzt um Risikofaktoren zu erkennen und auszuschalten bzw. zu minimieren.

Ergotherapie. Gesundheitsförderung und Prävention. Handlungsfelder

Ergotherapie wird im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen eingesetzt,

  • die bedingt durch eine schlechte Arbeitshaltung, schwere körperliche oder eintönige Arbeit in Beruf oder Alltag körperliche Beschwerden haben und diese beseitigen möchten.
  • die bedingt durch eine schlechte Arbeitshaltung, schwere körperliche oder eintönige Arbeit in Beruf oder Alltag körperliche Beschwerden haben und diese beseitigen möchten.
  • die lernen wollen, im Alltag und im Beruf ergonomisch und gelenksschonend zu handeln
  • die Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung suchen
  • die gangunsicher sind und Informationen bezüglich Sturzvermeidung suchen
  • die ihre Wohnung, Umwelt oder öffentlichen Raum barrierefrei gestalten möchten
  • die Beratung bzgl. entwicklungsfördernder Gestaltung von Umwelten und Aktivitäten für Kinder suchen

Ergotherapie. Gesundheitsförderung und Prävention. Maßnahmen

In der Ergotherapie steht der Mensch mit all seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt. Aktiv-Sein-Können, Handlungskompetenz erwerben und erhalten sind Grundbedürfnisse des menschlichen Daseins. Am Arbeitsplatz führen ErgotherapeutInnen Beratungen und Instruktionen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes durch. Sie sind sowohl in der Prävention als auch in der Rehabilitation tätig.
Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:

  • evaluieren Arbeitsplätze und Umgebungseinflüsse
  • evaluieren physische und psychosoziale Faktoren der ArbeitnehmerInnen
  • optimieren Arbeitsplätze und Arbeitsmittel z.B. durch die Einstellung und Anpassung von Arbeitshöhen, Bildschirmarbeitsplätzen oder durch individuelle Gestaltung von Arbeitsgeräten
  • lehren gesundheitsfördernde Verhaltensweisen im Berufsalltag z.B. Rückenschule, Ausgleichsmaßnahmen, Pausengestaltung, Sensibilisierung der Körperwahrnehmung
  • trainieren physiologische Bewegungsfaktoren z.B. durch Gelenkschutzmaßnahmen
  • stimmen die beruflichen Anforderungen und die individuelle Belastbarkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin aufeinander ab z.B. durch die Erstellung von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen
  • bieten Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training an

Ergotherapie. Gesundheitsförderung und Prävention. Methoden

Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund.
Zur Anwendung kommen:

  • Beratung für Personen jeden Alters und deren Angehörige aber auch für Firmen und öffentliche Institutionen
  • Schulung von Gesunden, Interessierten, Mitarbeitern oder Bezugspersonen
  • Stärkung der körperlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten z.B. in Workshops, Gruppenprogrammen oder im Einzelsetting
  • Unterstützung eines gesunden Betätigungsverhaltens