Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
Mit 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie wurde
bereits am 25. Mai 2016 beschlossen und wird mit einer zweijährigen Übergangsfrist wirksam. Sie
dient der Vereinheitlichung des EU Datenschutzrechtes. Da die DSGVO so gut wie jedes Unternehmen betrifft, möchte ich Ihnen hiermit einen Überblick geben bezüglich Neuerungen im Allgemeinen, als auch speziell über die Veränderungen im Umgang mit Gesundheitsdaten.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist unmittelbar wirksam, d.h. Alle (Betriebe, Behörden, Gerichte)
müssen die Bestimmung direkt anwenden. Grundsätzlich gilt die DSGVO für alle Berufsgruppen.
Die DSGVO findet Anwendung auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung
personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen
Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Da wir als TherapeutInnen besondere Kategorien von Daten verarbeiten, sind wir verpflichtet
ein Verzeichnis über unsere Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. Das Verzeichnis ist schriftlich zu
führen, eine elektronische Speicherung ist zulässig. Das Verzeichnis ist auf Verlangen der
Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Welche Daten werden verarbeitet?
Personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, Telefonnummer, Emailadresse, Name gesetzlicher Vertreter Minderjähriger, Erwachsenenvertreter/Sachwalter, verordnender Arzt, interdisziplinärer Austausch mit personenbezogenen behandelnden Kollegen (z.B. PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen, PsychologInnen,…), Diagnose, relevante Informationen aus diversen Befunden, die für die ergotherapeutische Behandlung relevant sind
Wie werden die Daten aufgezeichnet/verarbeitet?
Im Rahmen der ergotherapeutischen Erstbefundung werden die oben genannten personenbezogenen Daten erhoben, ein Therapieplan und -ziele erhoben und schriftlich festgehalten, sowie der Originalverordnungsschein in einer A4-Mappe abgelegt. Dieser wird im wahltherapeutischen Bereich nach eingegangenem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Erste Bank (BIC: GIBAATWWXXX, IBAN: AT312011143920189905, lautend auf Frau Cornelia Kolar), gemeinsam mit dem Originalverordnungsschein und der Rechnung nach Abschluss der Ergotherapie ausgehändigt.
Eine Patientenvereinbarung und ein Datenschutzinformationsblatt werden nach Kontaktaufnahme mit Frau Cornelia Kolar auf Wunsch des Klienten vorab per Email oder WhatsApp zugesendet, spätestens beim Erstkontakt innerhalb der ersten Therapieeinheit ausgehändigt und unterzeichnet. In der Patientendokumentation findet ein Vermerk statt, wann und auf welchem Weg die Patientenvereinbarung und das Datenschutzinformationsblatt übermittelt wurden, die unterzeichneten Unterlagen werden ebenfalls in der A4-Mappe abgelegt und nach Therapieabschluss 10 Jahre im Wandtresor aufbewahrt.
Im pooltherapeutischen Bereich wird der Originalverordnungsschein, der Therapieplan, die unterzeichneten AGB’s und Datenschutzverordnungsinformationsblätter im Original bei Frau Cornelia Kolar aufbewahrt und nach jeder Einheit vom Klienten selbst oder dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. Die unterzeichneten Unterlagen werden ebenfalls in der A4-Mappe abgelegt und nach Therapieabschluss 10 Jahre im Wandtresor aufbewahrt. Nach der Befunderstellung wird eine Kopie des Verordnungsscheines und Therapieplanes postalisch an den VEV zugesendet – diesbezüglich kann es von Seiten des VEV noch Änderungen und weiterführende Informationen geben. Die personenbezogenen Daten werden aktuell über die Web-Site Honorarerfassung https://hornorar.vevaustria.at/ eingegeben.
Persönliches Verzeichnis:
Namen und die Kontaktdaten des Therapeuten:
Cornelia Kolar
Praxis am Kagraner Platz, Kagraner Platz 13/11, 1220 Wien
0699 11 37 3000
Zwecke der Verarbeitung: Dokumentation lt. MTD-Gesetz § 11a
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien
Personenbezogene Daten: besondere Kategorien von Daten = Gesundheitsdaten
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten, offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden:
Krankenkassen, Verein für ergotherapeutische Versorgung (VEV), gesetzlicher Vertreter Minderjähriger, Erwachsenenvertreter/Sachwalter, Verordnender Arzt, interdisziplinärer Austausch mit personenbezogenen behandelnden Kollegen (z.B. PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen, PsychologInnen,…)
Vorgesehenen Fristen für die Löschung: 10 Jahre
Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen:
– Benutzer und Berechtigungen: Cornelia Kolar, alleinige Berechtigung, passwortgeschützter Laptop
– Datensicherung einrichten und schützen
– Physischer Schutz: Wandtresor mit Zahlenkombination
– Verschlüsselung vom Laptop
– regelmäßige Aktualisierung des EDV-Systems
– Keine Versendung von sensiblen Daten per E-Mail
– Reparatur / Entsorgung von Computern bzw. Festplatten bei geeignetem Fachpersonal
Informationspflichten:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen / der TherapeutIn:
Cornelia Kolar
Praxis am Kagraner Platz, Kagraner Platz 13/11, 1220 Wien
0699 11 37 3000
Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen: Dokumentationspflicht, sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung: MTD-Gesetz
Mögliche Empfänger: Krankenkassen, Verein für ergotherapeutische Versorgung (VEV), gesetzlicher Vertreter Minderjähriger, Sachwalter, Verordnender Arzt, interdisziplinärer Austausch mit personenbezogenen behandelnden Kollegen (z.B. PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen, PsychologInnen,…)
Dauer der Datenspeicherung: lt. MTD-Gesetz 10 Jahre
Hinweis auf Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung
Betroffenenrechte:
Die betroffene Person hat eine Vielzahl an Rechten, denen ich als Verantwortlicher im
Bedarfsfall nachkommen müssen:
Auskunftspflicht:
Die betroffene Person kann über ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten
Auskunft verlangen. Ich, als Verantwortliche, muss zum einen die Identität
sicherstellen und zum anderen innerhalb eines Monats schriftlich Auskunft erteilen.
Die Auskunft muss folgende Punkte umfassen:
die konkret verarbeiteten Daten (z.B. E-Mails, Briefe, WhatsApp-Verlauf,…)
die Verarbeitungszwecke (Dokumentation und Abrechnung)
die Kategorien von Daten, die verarbeitet werden (Gesundheitsdaten fallen
unter „besondere Datenkategorien)
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten
weitergegeben wurden oder noch weitergegeben werden (z.B. Krankenkasse zur
Bewilligung)
die geplante Speicherdauer für diese Daten bzw. die Kriterien für die Festlegung
dieser Dauer (lt. MTD-Gesetz mindestens 10 Jahre)
alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
Diese Auskunftspflicht ist im MTD-Gesetz im § 11 folgend geregelt:
Dokumentation
- 11a. (1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste haben bei Ausübung ihres
Berufes die von ihnen gesetzten Maßnahmen zu dokumentieren.
(2) Auf Verlangen ist
- den betroffenen Patienten(-innen) oder Klienten(-innen),
- deren gesetzlichen Vertretern(-innen) oder
- Personen, die von den betroffenen Patienten(-innen) oder Klienten(-innen) bevollmächtigt
wurden, Einsicht in die Dokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von
Kopien zu ermöglichen.
(3) Bei freiberuflicher Berufsausübung sowie nach deren Beendigung sind die Aufzeichnungen sowie
die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Sofern Patienten oder Klienten durch eine andere zur freiberuflichen Ausübung eines
entsprechenden gehobenen medizinisch-technischen Dienstes berechtigte Person weiterbetreut
werden, kann die Dokumentation mit Zustimmung des Patienten oder Klienten oder deren
gesetzlichen Vertretern durch diese weitergeführt werden.
Weiters ist die betroffene Person darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie ein Recht auf
Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf
Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder einen Widerspruch gegen
diese Verarbeitung hat, sowie dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht.
Recht auf Berichtigung: Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Recht auf
Berichtigung, allenfalls Ergänzung über alle zu ihrer Person verarbeiteten Daten ein.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Daten unrichtig sind, also mit der
Wirklichkeit nicht übereinstimmen (z.B. falsches Geburtsdatum) oder dass die Daten
unter Berücksichtigung des Zweckes der Verarbeitung, unvollständig sind.
Recht auf Löschung: Die betroffene Person hat ein “Recht auf Vergessenwerden”.
Voraussetzung dazu ist, dass die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie
erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
Sofern Sie die Daten für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Rechnungen /
Buchhaltungsdaten: 7 Jahre; Aufbewahrung der Patientendokumentation: 10 Jahre; …)
nicht mehr benötigen.
Recht auf Einschränkung: Trifft das Recht auf Einschränkung zu, dürfen Sie die Daten der
betroffenen Person nur mehr speichern, aber keine sonstigen Verarbeitungsschritte
mehr setzen.
Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der betroffenen Person alle Daten, die Ihnen bereitgestellt
wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu übermitteln. Das
„Format“ wurde in der DSGVO jedoch noch nicht definiert.
4. Informationspflicht bei Datenschutzverletzung (DSGVO Art. 33)
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche
unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese
der gemäß Artikel 51 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten
natürlicher Personen führt. Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so
ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
Unverzügliche persönliche Information an Betroffenen (bei „hohem Risiko für die persönlichen
Rechte und Freiheiten).
Welche Informationen müssen der Aufsichtsbehörde und Betroffenen (soweit möglich) übermittelt
werden:
Beschreibung der Art der Verletzung (Aufsichtsbehörde und Betroffene)
Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen
Kategorien und der betroffenen personenbezogenen Datensätze (Aufsichtsbehörde)
Name und Kontaktdaten der TherapeutIn (Aufsichtsbehörde und Betroffene)
Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen für Betroffene (Aufsichtsbehörde und
Betroffene)
Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen (Aufsichtsbehörde und Betroffene)
Wenn und soweit die Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann der
Verantwortliche diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur
Verfügung stellen.
Der Verantwortliche dokumentiert Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
einschließlich aller im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
stehenden Fakten, von deren Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese
Dokumentation muss der Aufsichtsbehörde die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen
dieses Artikels ermöglichen. D.h. der Vorfall muss nachvollziehbar sein.
Unter bestimmten Voraussetzung kann die Informationspflicht an den Betroffenen entfallen:
Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen
getroffen und diese Vorkehrungen auf die von der Verletzung betroffenen
personenbezogenen Daten angewandt wurden, insbesondere solche, durch die die
personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den
personenbezogenen Daten befugt sind, unzugänglich gemacht werden, etwa durch
Verschlüsselung. Dabei muss es sich jedoch um eine „echte“ Verschlüsselung aller Daten
handeln – ein Passwortgeschützter Laptop ist nicht ausreichend.
Der Verantwortliche hat durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt, dass das hohe
Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr besteht;
Dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall hat
stattdessen eine andere Maßnahme zu erfolgen, durch die die betroffenen Personen
vergleichbar wirksam informiert werden.
Wenn der Verantwortliche die betroffene Person nicht bereits über die Verletzung des
Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigt hat, kann die Aufsichtsbehörde unter
Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, mit der die Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten zu einem hohen Risiko führt, von dem Verantwortlichen
verlangen, dies nachzuholen, oder sie kann mit einem Beschluss feststellen, dass bestimmte
der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Alternativ ist die Aufsichtsbehörde zur Information der Betroffenen berechtigt.
In vielen Artikeln über die neue Datenschutzanpassungsverordnung stolpert man immer wieder über
den Begriff der „Folgenabschätzung“. Diese sind von uns als TherapeutInnen nicht zu führen. ARGE-
Daten bezieht sich dabei auf die Kerntätigkeit, die ein Unternehmen ausübt. Unsere Kerntätigkeit
oder auch die eines niedergelassenen Arztes ist die Behandlung von Patienten und nicht die
Datenverarbeitung. Im Gegensatz zu Spitälern, die eine Menge an Daten zu verarbeiten haben.
Es ist auch kein Datenschutzbeauftragter zu nennen. Vielmehr kommt für Gesundheitsberufe das
Gesundheitstelematikgesetz zur Anwendung.
Gesundheitstelematikgesetz (Quelle: http://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez-2013/oeaez-11-
10062013/datensicherheit-datenweitergabe-datenschutz-gesundheitstelematikgesetz.html)
Das Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) wurde im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes 2005
verabschiedet und ist seit 1. Jänner 2005 in Kraft. Darin sind „ergänzende
Datensicherheitsbestimmungen für den elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten“ festgelegt.
Im ersten, allgemeinen Abschnitt werden vor allem Begriffe definiert, etwa was unter
Gesundheitsdaten zu verstehen ist. In den Abschnitten zwei und drei hingegen werden die
Datensicherheit beim elektronischen Austausch sowie das dahinterstehende
Informationsmanagement – etwa der eHealth-Verzeichnisdienst (eHVD), der die Rollen und Identität
der einzelnen Akteure im Austausch überprüfen und bestätigen soll – geregelt.
Seit 1. Jänner 2009 gilt zusätzlich die Gesundheitstelematikverordnung. Hier wird das GTelG inhaltlich
präzisiert, wobei vor allem auf die technischen Verfahren der Übermittlung und Verschlüsselung
eingegangen wird. Gesundheitsdaten müssen demnach einer „vollständigen Verschlüsselung“
unterliegen. Eine gesetzliche Ausnahme wurde für die Datenübermittlung per Fax geschaffen; diese
trägt der noch nicht gänzlich vollzogenen Umstellung auf EDV-Systeme in allen Bereichen Rechnung.
Im Dezember 2012 wurde das Gesundheitstelematikgesetz 2012 erlassen. Es regelt nun nicht nur die
Übermittlung von Daten und den eHealth-Verzeichnisdienst, sondern auch die Grundlagen für die
Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
Quellen:
https://www.dsb.gv.at/documents/22758/116802/DSGVO-2016-Leitfaden.pdf/93d6cb80-8d8e-
433d-a492-a827e3ed81a2
http://www2.argedaten.at/static/dsag2018-intensiv-2018-01-jaenner.pdf
https://www.byteart.at/de/sup_dsgvo.htm
http://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez-2013/oeaez-11-10062013/datensicherheit-
datenweitergabe-datenschutz-gesundheitstelematikgesetz.html)
Inhalte entnommen von https://www.ergotherapie.at/datenschutz-anpassungsgesetz-2018 zugegriffen am 28.04.2018.
Informationen zum Datenschutz
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie meine Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie meiner unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf meiner Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfasse ich Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie mir diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie mir per Email, SMS, Whats App oder telefonisch zukommen lassen.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden nur zum Zweck der Kontaktaufnahme und für den Informationsaustausch verwendet, indem Sie eine Patientenvereinbarung und Datenschutzerklärung, sowie Therapieterminvorschläge vor dem ersten Behandlungstermin per Email, SMS oder Whats App zugesendet bekommen.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter cornelia.kolar@gmx.at oder telefonisch unter 0699/11 373000 an mich wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Ich behandle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Ich weise Sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail, SMS oder Whats App) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Cornelia Kolar
Praxis am Kagraner Platz
Kagraner Platz 13/11
1220 Wien
Telefon: +43 699 11 37 3000
E-Mail: cornelia.kolar@gmx.at
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an mich. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde.
Die Datenschutzbehörde ist unter der folgenden Adresse erreichbar:
An die
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die ich auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeite, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit persönlich an mich wenden.
Was ist meine Kerntätigkeit?
Ergotherapeutische Behandlung juveniler und adulter Klienten in den nachfolgend aufgelisteten Fachbereichen – Inhalt wurde der Homepage des Berufsverbandes für Ergotherapie entnommen:
Verletzungen und Erkrankungen der Hand
https://www.ergotherapie.at/verletzungen-und-erkrankungen-der-hand zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Handverletzungen behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund von Erkrankungen, Verletzungen oder Fehlbildungen der oberen Extremität Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.
Ergotherapie. Verletzungen und Erkrankungen der Hand. Krankheitsbilder
Ergotherapie wird eingesetzt bei Gelenkverletzungen und -erkrankungen, Kontrakturen, Frakturen der oberen Extremität, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Sehnenverletzungen und –erkrankungen, peripheren Nervenläsionen, Nervenkompressionssyndromen, Fehlhaltungen und -belastungen der oberen Extremität, Verbrennungen und Erfrierungen, Amputationen, Morbus Dupuytren, sympathischer Reflexdystrophie und angeborenen Fehlbildungen
Ergotherapie. Verletzungen und Erkrankungen der Hand. Maßnahmen
In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- Training der Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Kochen, Einkaufen,…)
- Training der Handfunktion (Gelenkbeweglichkeit, Muskelkraft, Koordination, Stabilität und Ausdauer) und sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer,…)
- Ödembehandlung
- Narbenbehandlung
- Sensibilitätstraining
- Gelenkschutzberatung
- Hilfsmittelberatung, -versorgung und –training (Griffadaptierungen, ergonomische Haushaltsgegenstände und Arbeitsgeräte,…)
- Wohnungs- und Arbeitsplatzadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
- Beratungsgespräche, Angehörigenberatung
- Schienenversorgung im konservativen und postoperativen Bereich (zur Schmerzreduktion, Stabilisation, Korrektur von Fehlstellungen,…)
Ergotherapie. Verletzungen und Erkrankungen der Hand. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht dabei im Vordergrund. Verwendet werden unter anderem Alltagsaktivitäten, Handwerk, Kreativtechniken und Therapiespiele. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.
Geriatrie
https://www.ergotherapie.at/geriatrie zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Geriatrie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen im höheren Alter mit unterschiedlichen Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen, die Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.
Ergotherapie. Geriatrie. Krankheitsbilder
Ergotherapie wird eingesetzt bei Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, rheumatischen Erkrankungen, Arthrose, Arthritis, Osteoporose, Frakturen (Knochenbrüchen), Altersdepression, Demenz und anderen altersbedingten Erkrankungen und Beeinträchtigungen, sowie in der palliativen Versorgung.
Ergotherapie. Geriatrie. Maßnahmen
In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wieder erlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- Training der Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Kochen, Einkaufen,…)
- Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
- Training der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Gedächtnis, Wahrnehmung, Orientierung …)
- Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Selbstwertgefühl, Kreativität, Eigeninitiative …) und bedürfnisorientierte Aktivierung
- Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training
- Wohnungsadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
- Beratungsgespräche, Angehörigenberatung
- Schienenversorgung
Ergotherapie. Geriatrie. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten, Handwerk und Kreativtechniken, sowie Therapiespiele. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.
Orthopädie https://www.ergotherapie.at/orthopaedie zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Orthopädie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.
Ergotherapie. Orthopädie. Krankheitsbilder
Ergotherapie wird unter anderem eingesetzt bei, Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Gelenks-, Knochen-, Bindegewebs- und Muskelerkrankungen (z.B. Tumore, Osteoporose, Muskeldystrophie, Reflexdystrophie, …), Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises (entzündlich, degenerativ), Erkrankungen der Wirbelsäule, künstlichem Gelenkersatz, Fehlbildungen, angeborenen Entwicklungsstörungen und Wachstumsstörungen des Bewegungsapparates sowie nach Amputationen.
Ergotherapie. Orthopädie. Maßnahmen
In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
- Gelenkschutzberatung, Beratung bzgl. rückenschonendem und ergonomischem Verhalten
- Schienenversorgung im konservativen und postoperativen Bereich (zur Schmerzreduktion, Stabilisation, Korrektur von Fehlstellungen …)
- Training zur Selbsthilfe (An- und Ausziehen, Körperpflege, Essen, Haushalt …)
- Hilfsmittelberatung, -versorgung und –training (Sitz-, Steh- und Fortbewegungshilfen, Hygienebehelfe, ergonomische Haushaltsgegenstände …)
- Wohnungsadaptierung, Arbeitsplatzgestaltung
- Angehörigenberatung
Ergotherapie. Orthopädie. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten und funktionelle Spiele, Handwerk und Kreativtechniken. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.
Pädiatrie
https://www.ergotherapie.at/paediatrie zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Pädiatrie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen, die Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.
Ergotherapie. Pädiatrie. Krankheitsbilder
Ergotherapie wird bei Kindern eingesetzt, die in ihrer körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen beeinträchtigt sind oder Probleme in der Handlungsfähigkeit, beim Spiel- und Lernverhalten (Lern-, Teilleistungsstörungen) oder der Alltagsbewältigung haben, außerdem bei Kindern, die auf ihre Mitmenschen und ihre Umwelt mit übermäßiger Angst, Aggression, Abwehr oder Passivität reagieren. Dies kann Ausdruck von grundlegenden Störungen sein wie:
- Bewegungsstörungen oder motorischer Behinderung
- Störung der Feinmotorik
- Störungen der Wahrnehmung und sensorischen Integration
- Entwicklungsverzögerungen
- angeborenen Behinderungen z.B. Fehlbildungen, Morbus Down
- Sinnes- und Mehrfachbehinderungen
- chronischen Erkrankungen
- Verletzungsfolgen
- Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
Ergotherapie. Pädiatrie. Maßnahmen
In der Ergotherapie wird die Handlungsfähigkeit erweitert durch eine Verbesserung der sensomotorischen Fähigkeiten , der kognitiven Fähigkeiten und der sozial-emotionalen Fähigkeiten. ErgotherapeutInnen erfassen das Kind in seiner gesamten Lebenssituation und stimmen die Behandlung auf diese ab. Daher ist die Zusammenarbeit mit Eltern, KindergartenpädagogInnen, LehrerIn und anderen Bezugspersonen wesentlicher Bestandteil der Therapie. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- Training der Selbstversorgung (An- und Ausziehen, Essen und Trinken,…)
- Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
- Training der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Gedächtnis, Wahrnehmung, Orientierung …)
- Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Selbstwertgefühl, Kreativität, Eigeninitiative …) und bedürfnisorientierte Aktivierung
- Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training
- Wohnungs- und Schulplatzadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
- Beratungsgespräche, Elternbegleitung, Angehörigenberatung
- Schienenversorgung
Ergotherapie. Pädiatrie. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Materialien im Rahmen von Spiel, kreativen Tätigkeiten und Alltagshandlungen einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Beeinträchtigung, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.
Rheumatologie https://www.ergotherapie.at/rheumatologie-1 zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Rheumatologie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund einer Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.
Ergotherapie. Rheumatologie. Krankheitsbilder
Ergotherapie wird unter anderem eingesetzt bei autoimmunbedingten entzündlichen Erkrankungen wie Rheumatoide Arthritis oder Juvenile idiopathische Arthritis, degenerativen Gelenksveränderungen (Arthrosen) sowie bei systhemischen Erkrankungen und Stoffwechselstörungen (Gicht, Osteoporose, Fibromyalgie,…)
Ergotherapie. Rheumatologie. Maßnahmen
In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
- Gelenkschutzberatung, Beratung bzgl. rückenschonendem und ergonomischem Verhalten
- Schienenversorgung im konservativen und postoperativen Bereich (zur Schmerzreduktion, Stabilisation, Korrektur von Fehlstellungen …)
- Training zur Selbsthilfe (An- und Ausziehen, Körperpflege, Essen, Haushalt …)
- Hilfsmittelberatung, -versorgung und –training (Sitz-, Steh- und Fortbewegungshilfen, Hygienebehelfe, ergonomische Haushaltsgegenstände …)
- Wohnungsadaptierung, Arbeitsplatzgestaltung, auch im Sinne des Ambiant Assistive Living
Ergotherapie. Rheumatologie. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten und funktionelle Spiele, Handwerk und Kreativtechniken. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.
Neurologie https://www.ergotherapie.at/neurologie-0 zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Neurologie behandeln Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen des Nervensystems Probleme in der Bewältigung des Alltags haben.
Ergotherapie. Neurologie. Krankheitsbilder
Ergotherapie wird eingesetzt bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Schlaganfall, Tumore,…), entzündlichen und degenerativen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Morbus Parkinson,…), Verletzungen des zentralen Nervensystems (z.B. Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung,…), peripheren Nervenläsionen und Polyneuropathien
Ergotherapie. Neurologie. Maßnahmen
In der Ergotherapie werden verlorengegangene Fähigkeiten wiedererlernt und vorhandene Fähigkeiten gefördert und erhalten, sowie Kompensationsmöglichkeiten bei Funktionsverlust entwickelt. Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- Therapie sensomotorischer Fertigkeiten (Beweglichkeit, Koordination, Körperwahrnehmung, Belastbarkeit, Ausdauer, …)
- Training der Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Kochen, Einkaufen,…)
- Training der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Gedächtnis, Wahrnehmung, Orientierung …)
- Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten (Kommunikation, Selbstwertgefühl, Kreativität, Eigeninitiative …) und bedürfnisorientierte Aktivierung
- Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training
- Wohnungs- und Arbeitsplatzadaptierung im Sinne des Ambient Assisted Living
- Berufsbezogenes Training
- Beratungsgespräche, Angehörigenberatung
- Schienenversorgung
Ergotherapie. Neurologie. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund. Verwendet werden zum Beispiel Alltagsaktivitäten und funktionelle Spiele, Handwerk und Kreativtechniken. Ergotherapie findet als Einzeltherapie sowie in therapeutischen Gruppen (Koch-, Gedächtnisgruppen …) statt. Art und Ausmaß der Krankheit, die Lebenssituation, sowie die Motivation haben besondere Bedeutung für die Auswahl der Methode.
Gesundheitsförderung & Prävention
https://www.ergotherapie.at/gesundheitsfoerderung-praevention zugegriffen am 19.05.2018
Im Fachbereich Gesundheitsförderung und Prävention setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Maßnahmen, die das Auftreten von Krankheit oder Einschränkungen im Alltag verhindern und zur Stärkung der Gesundheit beitragen. Dazu wird am Verhalten der Personen, aber auch an der Umgebung angesetzt um Risikofaktoren zu erkennen und auszuschalten bzw. zu minimieren.
Ergotherapie. Gesundheitsförderung und Prävention. Handlungsfelder
Ergotherapie wird im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen eingesetzt,
- die bedingt durch eine schlechte Arbeitshaltung, schwere körperliche oder eintönige Arbeit in Beruf oder Alltag körperliche Beschwerden haben und diese beseitigen möchten.
- die bedingt durch eine schlechte Arbeitshaltung, schwere körperliche oder eintönige Arbeit in Beruf oder Alltag körperliche Beschwerden haben und diese beseitigen möchten.
- die lernen wollen, im Alltag und im Beruf ergonomisch und gelenksschonend zu handeln
- die Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung suchen
- die gangunsicher sind und Informationen bezüglich Sturzvermeidung suchen
- die ihre Wohnung, Umwelt oder öffentlichen Raum barrierefrei gestalten möchten
- die Beratung bzgl. entwicklungsfördernder Gestaltung von Umwelten und Aktivitäten für Kinder suchen
Ergotherapie. Gesundheitsförderung und Prävention. Maßnahmen
In der Ergotherapie steht der Mensch mit all seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt. Aktiv-Sein-Können, Handlungskompetenz erwerben und erhalten sind Grundbedürfnisse des menschlichen Daseins. Am Arbeitsplatz führen ErgotherapeutInnen Beratungen und Instruktionen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes durch. Sie sind sowohl in der Prävention als auch in der Rehabilitation tätig.
Dafür setzen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten folgende Maßnahmen ein:
- evaluieren Arbeitsplätze und Umgebungseinflüsse
- evaluieren physische und psychosoziale Faktoren der ArbeitnehmerInnen
- optimieren Arbeitsplätze und Arbeitsmittel z.B. durch die Einstellung und Anpassung von Arbeitshöhen, Bildschirmarbeitsplätzen oder durch individuelle Gestaltung von Arbeitsgeräten
- lehren gesundheitsfördernde Verhaltensweisen im Berufsalltag z.B. Rückenschule, Ausgleichsmaßnahmen, Pausengestaltung, Sensibilisierung der Körperwahrnehmung
- trainieren physiologische Bewegungsfaktoren z.B. durch Gelenkschutzmaßnahmen
- stimmen die beruflichen Anforderungen und die individuelle Belastbarkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin aufeinander ab z.B. durch die Erstellung von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen
- bieten Hilfsmittelberatung, -versorgung und -training an
Ergotherapie. Gesundheitsförderung und Prävention. Methoden
Die Besonderheit der Ergotherapie liegt in der Methode, unterschiedliche Konzepte, Aktivitäten und Materialien individuell angepasst einzusetzen. Der Bezug zum Alltag steht hier besonders im Vordergrund.
Zur Anwendung kommen:
- Beratung für Personen jeden Alters und deren Angehörige aber auch für Firmen und öffentliche Institutionen
- Schulung von Gesunden, Interessierten, Mitarbeitern oder Bezugspersonen
- Stärkung der körperlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten z.B. in Workshops, Gruppenprogrammen oder im Einzelsetting
- Unterstützung eines gesunden Betätigungsverhaltens