Kontakt & Organisatorisches

Cornelia Kolar, MSc

Wahlergotherapeutin & Zertifizierte Handtherapeutin

Praxis am Kagraner Platz

Kagraner Platz 13/11

1220 Wien

Tel.: 0699 11 37 3000

www.ergotherapie-kolar.at
Email: ergotherapiec.kolar@gmail.com

Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht mit Angabe Ihres Namens und Kontaktes auf meiner Mailbox, per SMS, WhatsApp oder E-Mail, damit ich Sie kontaktieren kann.

Zum Ablauf:

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu dürfen, benötigen Sie einen Verordnungsschein für Ergotherapie von ihrem beziehungsweise ihrer Haus- oder Facharzt:ärztin.

Diese Verordnung muss vor Therapiebeginn bzw. spätestens nach der 1. Therapie chefärztlich bewilligt sein. Die chefärztliche Bewilligung müssen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse per Post/Fax/online oder persönlich selbst beantragen.

oraussetzung für eine ergotherapeutische Behandlung bei Wahlergotherapeut:innen ist eine gültige ärztliche Verordnung, lautend auf 10x Ergotherapie à 60 Minuten.

Ab 2024 sind Verordnungsscheine der ÖGK, SVS und BVAEB bis auf weiteres drei Monate ab dem Ausstellungstag gültig.

Ich bin als Wahl-Ergotherapeutinnen bei der ÖGKK, BVAEB, SVS und KFA gelistet. Als Wahlergotherapeutin rechne ich das Honorar (aktuell 125 Euro je ergotherapeutische Behandlung) direkt mit Ihnen ab, da ich KEINE Vertragsbeziehungen mit Krankenkassen besitze. Als Patientin oder Patient erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Versicherung eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Über die jeweils geltenden Regelungen zur Inanspruchnahme und Kostenrückerstattung für Ergotherapie kann Ihnen ihre Krankenkasse Auskunft geben.

Für eine Teilrefundierung bei diesen Kassen können Sie nach Therapieende die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der von mir ausgestellten Original-Honorarnote einreichen.

Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein prozentualer Anteil rückvergütet. Die Restkosten können je nach Vertrag durch Ihre Unfall- beziehungsweise Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie die jeweiligen Einzelheiten mit Ihrer zuständigen Versicherung vorab ab.

Entsprechend Ihres Befundes und Ihrer Diagnosen, sowie Ihrer speziellen Wünsche und Bedürfnisse werden die ergotherapeutischen Ziele mit Ihnen besprochen und definiert.

Nach Erstellung Ihres persönlichen Behandlungsplans, Klärung der Rahmenbedingungen und Fixierung der Termine, kann Ihre Ergotherapie beginnen:

  • Erstgespräch
  • Ergotherapeutische Befundung
  • Definition der therapeutischen Ziele
  • Erstellung eines Behandlungsplanes
  • Terminfestlegung und Beginn der Ergotherapie

Absageregelung & Stornobedingungen:

Dass man einen geplanten Ergotherapietermin doch nicht
wahrnehmen kann, kommt leider immer wieder vor. Wichtig
ist es, den Termin rechtzeitig und schriftlich innerhalb von 48 Stunden abzusagen. Wer sich ohne nachvollziehbaren Grund nicht abmeldet, handelt unfair gegenüber anderen Patient:innen.

Bei zu späten Stornierungen oder bei Nichterscheinen zu einem fixierten Termin muss ich Ihnen die volle Leistung in Rechnung stellen.
Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die versäumte Zeit bei zu spätem Erscheinen zu einem Termin nicht am Ende der Therapie angehängt werden kann.

Das Ansuchen um Reduzierung oder Stornierung des Honorares beziehungsweise Nachholen des verabsäumten Termines oder verabsäumter Therapiezeit sind über den Kulanzweg leider ausgeschlossen. Bitte überweisen Sie das offene Honorar von 125 Euro bei Nichteinhaltung Ihres Termines noch am gleichen Tag der Absage auf mein Geschäftskonto der Bank99 (BIC: SPBAATWW, IBAN: AT84 1912 0500 2887 2211, lautend auf Frau Cornelia Kolar) und senden Sie mir eine diesbezügliche Zahlungsbestätigung zu.

Bei Krankheit übermitteln Sie mir bitte Ihre Arztbestätigung noch am selben Tag.